ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Gastaufnahmevertrag) (nachstehend AGB genannt)
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei der zeitweiligen und entgeltlichen Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen, inklusive allfälliger Vorleistungen zu Gunsten des Beherbergungsgastes.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Beherbergungsgastes finden nicht Anwendung, unter Vorbehalt einer vorher schriftlich vereinbarten anderslautenden Abrede. Beherbergungsgast im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Endverbraucher, wie auch der gewerblich tätige Unternehmer.
II. Vertragspartner, -abschluss
Vertragspartner ist die Neue Hotel Atlantis AG, rechtsgeschäftlich vertreten durch die Giardino Group AG (nachfolgend „Hotel“ genannt) und der Besteller/ Kunde – im Folgenden „Beherbergungsgast“ genannt. Hat ein Dritter für den Beherbergungsgast gehandelt, haftet der Beherbergungsgast dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Hotelaufenthalt entstehen.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reservierungsantrages des Beherbergungsgastes durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Beherbergungsgast ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebotes durch den Beherbergungsgast zustande. In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die Buchung auch schriftlich zu bestätigen, ohne dass dies ein vertragskonstitutives Erfordernis darstellt.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Beherbergungsgast gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten, sowie die mit dem Beherbergungsgast vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die reservierten Räumlichkeiten stehen dem Beherbergungsgast als Unterkunft nur zum jeweils vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Die Überlassung der gebuchten Räumlichkeiten (auch) an andere als in der Reservierung angegebenen Beherbergungsgäste bzw. die Erbringung von Dienstleistungen an andere als in der Reservierung angegebenen Dienstleistungsempfänger bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, die auch ohne Grundangabe verweigert werden kann, ohne dass hierdurch der Beherbergungsgast von seinen Zahlungspflichten gegenüber dem Hotel entbunden wird.
Der Beherbergungsgast ist verpflichtet, das für die Überlassung der gebuchten Räumlichkeiten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltende bzw. vereinbarte Entgelt dem Hotel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Beherbergungsgast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Zimmer-/Suitenpreise und Übernachtungsarrangements enthalten neben dem Buffet-Frühstück im Restaurant auch den Service und/oder die vom Hotel mit der Buchung ausgewiesenen Leistungen (Benutzung dipiù SPA by GIARDINO etc.), sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer zum zeitlich jeweils anwendbaren Satz. Sämtliche Preise sind i.d.R. in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Die Rechnungstellung erfolgt stets und ausschliesslich in CHF. Sollte der Zeitraum zwischen Reservierung und der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung 12 Monate überschreiten, ist das Hotel einseitig und ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Beherbergungsgast berechtigt, die aktuell gültigen Preise zu verrechnen, welche jedoch nicht über 10% der offerierten Preise liegen dürfen. Die Preise können vom Hotel zudem geändert werden, wenn der Beherbergungsgast nachträglich Änderungen der Anzahl und/oder der Art der gebuchten Räumlichkeiten, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem schriftlich zustimmt. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum gelten als fällig und sind binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, unverzügliche Zahlung zu verlangen. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine Anzahlung von bis zu 100% der vereinbarten Leistungsentschädigung (inkl. Mehrwertsteuer) zu verlangen. Diese Anzahlung kann mittels Kontoüberweisung oder Kreditkartenzahlung erfolgen. Der geleistete Vorauszahlungsbetrag wird der Rechnung vollumfänglich – jedoch zinslos – gutgeschrieben. Die Anzahlung wird spätestens und ohne Mahnung mit der letzten schriftlichen Reservierungsbestätigung fällig, sofern nicht anderes vereinbart ist. Allfällige Überweisungskosten sind vom Kunden zu übernehmen. Übersteigt die vom Beherbergungsgast geleistete Vorauszahlung den Saldorechnungsbetrag, wird der Differenzbetrag dem jeweils bei der Vorauszahlung verwendeten Konto – soweit technisch möglich - wieder gutgeschrieben. Eine die Summe von CHF 1'000.00 übersteigende Barauszahlung oder eine Rücküberweisung auf ein anderes als das für die Vorauszahlung verwendete Konto erfolgt in keinem Fall. Der Beherbergungsgast kommt mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, spätestens wenn die Rechnungssumme nicht bei Abreise beglichen oder unwiderruflich angewiesen wird. Nach Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zur Zeit in Höhe von 5% zu verlangen. Das Hotel behält sich darüber hinaus den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Beherbergungsgast steht die Verrechnungseinrede gegenüber der Neuen Hotel Atlantis AG oder der Giardino Group AG nicht zu.
IV. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Beherbergungsgast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten, vorbehalten anderweitige vorgehende schriftliche Vereinbarung. Die Räumlichkeiten stehen dem Beherbergungsgast frühestens ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Beherbergungsgast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Räumlichkeiten dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur freien Verfügung zu stellen. Eine frühere Inanspruchnahme der Räumlichkeiten (early check-in) bzw. eine spätere Rückgabe der Räumlichkeiten (late check-out) kann im Vorfeld mit dem Hotel schriftlich abgestimmt werden. Das Hotel ist in diesem Fall berechtigt, dafür einen Aufpreis zu berechnen. Vertragliche Ansprüche des Beherbergungsgastes werden hierdurch nicht begründet. Im Falle einer Überbuchung, ist das Hotel bemüht, für angemessenen Ersatz im Grossraum Zürich zu sorgen.
V. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
Das Hotel räumt dem Beherbergungsgast nach Massgabe der folgenden Bestimmungen ein vertragliches Rücktrittsrecht ein:
Falls der Beherbergungsgast eine Buchung ohne Änderungs- oder Stornierungsmöglichkeit gewählt hat und im Moment der Reservierung akzeptiert hat, dass der volle Preis des Aufenthaltes von seiner Anzahlung und/oder von der Zahlungssicherstellungssumme abgezogen wird, so gilt dieser Betrag als Reugeld, welcher somit entschädigungslos an das Hotel verfällt. Anderenfalls gelten bei Individualbuchungen folgende Annullationsbestimmungen:
Bis 15.00 Uhr des Anreisevortages, kostenfrei. Danach wird der gebuchte Zimmerpreis für eine Nacht berechnet, und der dem Hotel vom Beherbergungsgast bekanntgegebenen Kreditkarte belastet oder von der sicherheitshalber geleisteten Anzahlung oder sonstigen Zahlungssicherheit abgezogen. Bei Gruppenbuchungen mit Zimmerliste (ab 10 Zimmer pro Nacht) gelten folgende Annullationsfristen bzw. -entschädigungsberechnungsgrundlagen zu Gunsten des Hotels:
Bis 90 Tage vor Anreise
kostenfrei
89 bis 60 Tage vor Anreise
25% der gesamthaft vertraglich vereinbarten Vergütung
59 bis 30 Tage vor Anreise
50% der gesamthaft vertraglich vereinbarten Vergütung
29 bis 10 Tage vor Anreise
75% der gesamthaft vertraglich vereinbarten Vergütung
9 bis 4 Tage vor Anreise
90% der gesamthaft vertraglich vereinbarten Vergütung
Ab 3 Tagen vor Anreise
100% der gesamthaft vertraglich vereinbarten Vergütung
Bei Gruppenbuchungen als Abrufkontingent können die Zimmer wie folgt zurückgegeben werden:
- Bis 20 Zimmer pro Nacht
Alle bis 30 Tage vor Anreise nicht abgerufenen Zimmereinheiten fallen automatisch in den freien Hotelverkauf zurück.
- Ab 21 Zimmer pro Nacht
Bis 60 Tage vor Anreise – 50% aller nicht abgerufenen Zimmereinheiten des Gesamtkontingentes fallen automatisch in den freien Hotelverkauf zurück. Alle bis 30 Tage vor Anreise nicht abgerufenen Zimmereinheiten fallen automatisch in den freien Hotelverkauf zurück.
Für die abgerufenen Zimmer gelten die oben genannten Stornierungsfristen für Gruppenbuchungen.
Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Beherbergungsgast die gebuchte Räumlichkeit oder die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt (No Show). Hat das Hotel dem Beherbergungsgast schriftlich eine vertragliche Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Massgeblich für die Beurteilung der Frage, ob die Rücktrittserklärung rechtzeitig erfolgt ist, ist deren Zugang beim Hotel. Der Beherbergungsgast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
Annullationen für gebuchte Treatmentleistungen im dipiù SPA müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin bekannt gegeben werden. Trifft eine Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Termin ein, werden die Behandlungskosten in vollem Umfang berechnet.
VI. Rücktritt des Hotels
Wird eine vereinbarte oder gemäss Punkt III verlangte Vorauszahlung oder anderweitige Zahlungssicherstellung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessen kurzen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, dann vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn die Aufnahme, die Weiterführung oder die vollständige Erfüllung des Vertragverhältnisses dem Hotel nicht oder nicht mehr zumutbar ist, u.a. aber immer dann, wenn
- höhere Gewalt/andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen lassen,
- Zimmer und/oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Gastes oder des Zweckes) gebucht wurden,
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste und/oder des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
In den genannten Fällen ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt und es entsteht keinerlei Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Allfällig vom Beherbergungsgast geleisteten Anzahlungen bzw. Zahlungssicherstellungen fallen bzw. stehen dem Hotel nach Massgabe der in Ziff. V. festgelegten Bestimmungen zu.
VII. Haftung des Hotels
Das Hotel haftet dem Beherbergungsgast grundsätzlich nur für Letzterem willentlich oder grobfahrlässig zugefügtem Schaden, der als direkte Folge einer Nicht- oder erheblichen Schlechterfüllung der vom Hotel übernommenen Vertragspflichten eingetreten ist. Die Schadenersatzsumme wird in jedem Falle auf maximal der vom Beherbergungsgast gebuchten oder bei der Abreise tatsächlich bezahlten Aufenthaltsentschädigung (ohne MwSt. und Barbezüge) beschränkt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Beherbergungsgastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Dem Beherbergungsgast trifft die Obliegenheit, alles ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
Das Hotel haftet bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände ebenso nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit das Hotel für Dritte gesetzlich einzustehen hat, haftet es ebenso nur, wenn ein grobes Verschulden der Drittperson vorliegt, ausgeschlossen ist die Haftung des Hotels falls der Dritte den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich insbesondere auch für Dritt- und Reflexschaden betragsmässig auf die Leistungen der Hotel-Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich abbedungen. Eine Haftung für Wertsachen und Bargeld besteht nur dann, wenn diese im Zimmersafe aufbewahrt werden oder an der Rezeption gegen Quittung abgegeben wurden, bis zu einem Maximalbetrag von CHF 5'000.- pro Schadensfall. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die in Folge höherer Gewalt entstehen.
Allfällige Haftungsansprüche verwirken ersatzlos, wenn der Beherbergungsgast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel schriftlich Anzeige erstattet. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen der Beherbergungsgäste und deren Inhalten auf dem Hotelgrundstück haftet das Hotel nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für den Beherbergungsgast werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen wie auch Dritt- oder Reflexschaden, sind ausgeschlossen.
VIII. Schlussbestimmungen, Gerichtstand, anwendbares Recht und Zustellungsadresse
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Beherbergungsgast sind auch in schriftlicher Form unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die zeitweilige und entgeltliche Überlassung von Hotelräumlichkeiten zur Beherbergung unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsgast und der Neuen Hotel Atlantis AG untersteht ausschliesslich dem Schweizer materiellen Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des IPRG sowie aller allfällig anwendbaren bi- und multilateralen internationalen Vereinbarungen. Als ausschliesslicher Gerichtstand für alle Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag zwischen den eingangs erwähnten Parteien ist Zürich. Der vertraglich vereinbarte Gerichtstand findet auch für allfällige vorprozessuale einstweilige Massnahmen Anwendung.
Die im Ausland wohnenden Beherbergungsgäste, bzw. Beherbergungsgäste ohne festen Wohnsitz, bzw. mit unbekanntem Wohnsitz, erklären hiermit, sich im Sinne von Art. 50 Abs. 2 SchKG der Zwangsvollstreckung in der Schweiz unterstellen zu wollen, und wählen zu Gunsten der Neuen Hotel Atlantis AG und der Giardino Group AG als Spezialdomizil für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Beherbergungsvertrag Zürich. Der im Ausland wohnhafte Beherbergungsgast, sowie der Beherbergungsgast ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz ist einverstanden, dass allfällige für Ihn bestimmte Gerichts- und/oder Vollstreckungsdokumente der zürcherischen Gerichts- oder Vollstreckungsbehörden, inklusive Verfügungen und Entscheidungen, mit rechtsverbindlicher Wirkung an die Hotel-Adresse zugestellt werden können.
Zürich, 24. August 2015